Die allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg ab dem 1. Januar 2007. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich außerhalb Ihrer eigenen Wohnung bzw. Ihres eigenen, eingezäunten Grundstückes und außerhalb von Hundeauslaufflächen an der Leine führen - es sei denn , Sie haben für den Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten.

Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihren Hund im Alltag unter Kontrolle haben und so führen können, dass von ihm keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen für andere ausgehen (Gehorsamsprüfung). Nach der Befreiung dürfen Sie Ihren Hund überall dort, wo keine „besonderen" Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint führen. Zusätzlich werden künftig in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgeschildert werden, auf denen Sie Ihren Hund nach der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht frei laufen lassen dürfen.

Ich bin als anerkannte Sachverständige für die Abnahme der Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz zuständig. Wenn Sie Ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien lassen möchten, fordern Sie bitte das Antragsformular an. Für weitere Fragen zur Gehorsamsprüfung stehe ich ihnen gerne vorab zur Verfügung.

Wichtige Informationen finden Sie auch auf folgender Seite: www.hundegesetz.hamburg.de